Zolllager in Hamburg
wir lagern Ihre Waren und sparen Ihnen Kosten.
Wenn Waren importiert werden, um sie anschließend wieder in ein anderes Land zu exportieren, müssen Sie an der Grenze die üblichen Zollabgaben entrichten. LCL Hamburg bietet Ihnen hier durch das eigene Zolllager einen Mehrwert mit einer Kostenersparnis, in dem Sie unser Zolllager nutzen.
Möchten Sie Ihre importierten Waren aus Asien in Deutschland einlagern und anschließend nach Brasilien senden, so müssten Sie Ihre Ware in Deutschland und in Brasilien verzollen. Diese Doppelverzollung entfällt bei Lagerung im LCL Hamburg Zolllager.
In unser Zolllager können Waren eingelagert werden, die (noch) nicht für einen endgültigen Bestimmungszweck vorgesehen sind. Solange sich diese Waren in diesem Status befinden, werden keine Zölle oder Steuern auf diese Ware erhoben. LCL Hamburg hat für diese Art der Zolllagerung die Genehmigung durch die deutsche Zollverwaltung. Natürlich wird auch die gesetzlich konforme Verwendung der Ware durch LCL Hamburg überwacht, denn ohne die passenden Zolldokumente darf die Ware nicht ausgeliefert oder verändert werden.